Allgemeine Geschäftsbedingungen von fahr-rad!kal
Inh.: Peter Weiß, Platenstraße 6,
91522 Ansbach
Handel mit Spezialrädern und Zubehör
Technischer Service
 
   Bestellungen sind verbindlich. Konstruktions- u. Formänderungen, Abweichungen in Farbton oder Lieferumfang seitens eines Lieferanten bleiben vorbehalten, es sei denn diese seien für den Kunden unzumutbar.
   Zahlung/Eigentumsvorbehalt: Kaufpreise u. Reparaturkosten sind fällig mit Übergabe oder Angebot der Leistung, spätestens mit Übersendung der Rechnung. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von fahr-rad!kal. Gegen die Ansprüche von fahr-rad!kal kann der Kunde nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Kunden-Forderung unbestritten oder gerichtlich festgestellt ist.
   Abnahme (Kauf und Reparatur): Nimmt der Kunde die Ware 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige nicht ab, ist fahr-rad!kal unter Setzung einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Schadensersatz wegen Nichterfüllung beträgt 20 % des Kaufpreises, vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren oder höheren Schadens. Reparaturgegenstände sind spätestens 1 Woche nach dem vereinbarten Fertigstellungstermin oder Zugang der Fertigstellungsanzeige abzuholen. Danach gehen Kosten und Gefahren der Aufbewahrung zu Lasten des Kunden. Wird der Reparaturgegenstand trotz wiederholter Mahnung nicht abgeholt, ist fahr-rad!kal berechtigt, zur Deckung offener Forderungen ein schriftliches Übereignungsangebot abzugeben. Widerspricht der Kunde nicht, gilt es 2 Wochen ab Zugang als angenommen, der Reparaturgegenstand an fahr-rad!kal somit als übereignet. Auf diese Rechtsfolge wird im Übereignungsangebot hingewiesen werden. fahr-rad!kal wird den Reparaturgegenstand dann veräußern. Einen eventuellen Übererlös erhält der Kunde. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten. Bei Verlust oder Beschädigung wird für lose mit Fahrrädern oder Teilen verbundene Gegenstände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.
   Zahlungsverzug: Der Kunde kommt 8 Tage nach Übergabe, spätestens 30 Tage ab Rechnungsstellung, in Verzug. Während des Verzugs fallen gesetzliche Verzugszinsen an.
   Sachmängel: Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln bei Gefahrübergang (Zeitpunkt der Übergabe) verjähren innerhalb von 2 Jahren, bei Warenlieferungen und Reparaturleistungen an Selbständige und Unternehmer innerhalb 1 Jahr. Bei Reparaturleistungen und Kauf gebrauchter Ware für oder durch Selbständige bzw. Unternehmer erfolgt keine Gewährleistung. Verkürzungen der Verjährung gelten nicht bei Vorsatz. Hängt der Umfang eines Mangels oder ein Schaden wesentlich damit zusammen, dass der Kunde die Ware nach Auftreten eines Sachmangels sorgfaltswidrig weiter benutzte (Mangelverschlimmerung) oder dass der Gegenstand unsachgemäß behandelt, schlecht gewartet, verändert oder zweckentfremdet wurde, entfallen die Ansprüche des Kunden unter Umständen ganz.
   Rücknahme der Ware: Wird die Ware, egal aus welchem Grund, zurück genommen, muss der Kunde auch für bestimmungsgemäßen Gebrauch u. übliche Wertminderung eine Gebrauchsentschädigung leisten, deren Höhe sich nach den Mietkonditionen von fahr-rad!kal richtet, außer es ergibt sich (z.B. bei Weiterverkauf der Ware) ein geringerer Wertverlust/ Schaden. Berechnung: Neupreis d. Ware x 0,015 = Gebrauchsentschädigung/Tag, x 0,045 = Gebrauchsentschädigung/Woche, x 0,135 = Gebrauchsentschädigung/Monat. Die Höhe der Gebrauchsentschädigung ist durch den Kaufpreis begrenzt.
   Schadensersatz: Anspruch auf Schadensersatz gegen fahr-rad!kal besteht, soweit nicht eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt, nur bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz.
   Salvatorische Klausel: Sofern ein oder mehr Punkte der Geschäftsbedingungen ungültig werden, so gelten die übrigen Bedingungen fort.
   Gerichtsstand: Für Ansprüche aus Geschäftsverbindung mit Kaufleuten und bei Käufern, die keinen Gerichtsstand in Deutschland haben, ist Gerichtsstand Ansbach.
 
Ansbach, 1.01.2013